AGB Kurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Kurse

des Schweizerischen Hufpflege Verbandes SHV


1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Ausschreibung, Anmeldung und

Durchführung von Veranstaltungen des Schweizerischen Hufpflege Verbandes (nachfolgend SHV)

und die in diesem Zusammenhang stehenden Verhältnissen zwischen SHV und Teilnehmenden und

Teilnahme-interessierten zur Anwendung, sofern für einzelne Veranstaltungen nichts anderes

ausdrücklich vermerkt ist. Veranstaltungen umfassen ein- und mehrtägige Weiterbildungskurse,

Tagungen sowie andere Angebote, Anlässe und Kurse, welche vom SHV organisiert und / oder

durchgeführt werden.


2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags und Bezahlung

Alle Anmeldungen sind verbindlich und können nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 4

(Abmeldungsbedingungen) zurück gezogen werden.

Die Teilnehmerzahl kann beschränkt sein, in diesem Fall werden die Anmeldungen in der

Reihenfolge ihres Eingangs beim SHV behandelt.

Ein Teilnahmevertrag kommt erst zustande, wenn Sie eine definitive schriftliche

Teilnahmezusicherung vom SHV erhalten. Vor diesem Zeitpunkt haben Sie keinen Anspruch auf die

Teilnahme an einer Veranstaltung.

Definitive Teilnahmezusicherungen werden, zusammen mit der Rechnung, in der Regel innerhalb

von ein paar Tagen versandt. Über Anmeldungen nach Anmeldeschluss entscheidet die jeweilige

Kursleitung. Die Rechnung ist vor Anlassbeginn zu begleichen.


3. Nichtdurchführung der Veranstaltung

Sind bis Ablauf der Anmeldefrist nicht genügend Anmeldungen eingegangen oder liegen Umstände

vor die eine Durchführung verhindern (zB. Höhere Gewalt, kurzfristiger krankheits- oder

unfallbedingter Ausfall eines Referenten, neue Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid19

Pandemie), so kann der SHV kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Der SHV wird Sie von einem

Rücktritt umgehend informieren. Eingegangene Zahlungen werden in diesem Fall rückvergütet.

Weitere Ansprüche gegenüber dem SHV sind ausgeschlossen.


4. Abmeldungsbedingungen

Abmeldungen haben schriftlich (Brief, E-Mail) zu erfolgen. Sofern in der entsprechenden

Ausschreibung oder in der Teilnahmezusicherung nichts anderes vermerkt ist, gilt Folgendes:

• Bei Abmeldung weniger als 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der

Kurskosten fällig

• Bei Abmeldung weniger als 5 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen werden die

vollen Kursgebühren verrechnet

Rückzüge von Anmeldungen werden als Abmeldungen behandelt.


5. Versicherungen

Der SHV hat eine Haftpflichtversicherung für seine Veranstaltungen, jeglicher weiterer

Versicherungsschutz ist von den Teilnehmenden selber zu tragen.


6. Veranstaltungsorganisation

Im Interesse einer optimalen Veranstaltungsplanung behält sich der SHV vor,

Programmänderungen gegenüber der Beschreibung in der Ausschreibung vorzunehmen. Den

Veranstaltungsleitenden ist es vorbehalten, auch während der Veranstaltung

Programmänderungen vorzunehmen, sofern sie diese für sinnvoll halten. Programmänderungen

begründen keinen Anspruch auf Erlass, Reduktion oder Rückzahlung von Teilnahmekosten.


7. Haftungsausschluss

Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird jegliche Haftung des SHV für Schäden, die im

Zusammenhang mit der Teilnahme an vom SHV organisierten Veranstaltungen entsteht,

ausdrücklich ausgeschlossen.


8. Einwilligungserklärung

Mit dem Abschicken der Anmeldung willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen Daten

(Name, Vorname, E-Mail Adresse) auf den Teilnehmendenlisten der SHV Veranstaltungen an denen

Sie teilnehmen, erscheinen. Die Teilnehmendenlisten werden ausschliesslich intern verwendet und

nicht an Dritte weitergegeben.


9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder

undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden durch wirksame und

durchführbare Bestimmungen ersetzt werden, die den jeweiligen ursprünglichen Bestimmung

inhaltlich am nächsten kommen.


10. Anwendbares Recht

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem SHV unterliegen schweizerischem Recht.


Gültigkeit: ab 1. August 2020